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  • Patienteninformationen:

    Die Praxis ist für alle Kassen zugelassen.

    Gesetzlich Versicherte benötigen ein Rezept von einem zugelassenen Arzt. Sollte der Arzt aufgrund seiner Budgetierung kein Rezept ausstellen können, kann er jedoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, so dass die Behandlung auf privater Basis fortgeführt werden kann. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten. Weiterhin müssen die Rezepte innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, da sonst ihre Gültigkeit erlischt. Sie können jedoch vom Arzt verlängert werden.

    Privat Versicherte benötigen ebenfalls ein Rezept von einem Arzt, oder einem Heilpraktiker. Eine Kostenübernahme ist immer individuell mit der Versicherung abzuklären.

    Termine die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit sie neu belegt werden können. Nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine werden aufgrund der schwierigen Terminsituation  in Privatrechnung gestellt.


    Die Rezepte werden über die Abrechnungsfirma OPTICA  mit den Kassen direkt abgerechnet. Die gesetzlichen Zuzahlungen, die momentan 10 € + 10 % von Rezeptwert betragen, werden ebenfalls über OPTICA in Rechnung gestellt.

    Privatversicherte werden nach GebüTH abgerechnet in Anlehnung an die GOÄ. Der Preis ermittelt sich aus der durchschnittlichen  Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen. Die angewandten Faktoren liegen ortsüblich zwischen 1,6 -2,3. In Einzelfällen können die Faktoren auch höher sein.
    Der Endpreis hängt u.a. von der Zusatzqualifikation, Berufserfahrung, Therapiedauer und Aufwand ab.


  • Regeneration und Aufbau für den Körper.